Internationale Haftbefehle

Internationaler Haftbefehl Nr.1

11.03.2011

des Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte

wegen Menschenrechtsverletzungen

 

Dieser Haftbefehl hat völkerrechtliche Gültigkeit. Jeder Bürger ist verpflichtet nach §127 StPO und Art 2 EMRK zu vollstrecken.

Sachdienliche Hinweise, Wohnanschrift, aktuelle Bilder der Gesuchten, die zur Festnahme führen, werden an jedem Kommissariat für Menschenrechte, per Email (amt @ deutschlandanzeiger.com) weltweit entgegen genommen.

Die Gesuchten sind der Tat beschuldigt, am 11.03.2011 gegen 11.00 Uhr mit einem behaupteten Haftbefehl einen Menschen seine Rechte und seine Person geraubt zu haben.

Ein Haftbefehl konnte analog §44 VwVfG nicht vorgelegt werden. Die Beschuldigten wollten und konnten sich nicht amtlich ausweisen, gaben sich zudem als POLIZEI-BEAMTE aus.

Es besteht der hinreichende Tatverdacht der Rechtsbeugung durch Amtsanmaßung.

Ort: D-31515 Wunstorf

 

Gesucht: Alexander Gerhold (gibt vor Polizeibeamter zu sein - Wunstorf)

Gesucht: Axel Schnieker (gibt vor Polizeibeamter zu sein - Wunstorf)

Gesucht: namentlich nicht bekannte Komplizen - Wunstorf

Gesucht: Dienststellenleiter der Polizeiwache Wunstorf

Gesucht: Jörg Geimecke (gibt vor Rechtsanwalt zu sein -

Parteiverrat - Büro Hasenheide 67, 10967 Berlin

Gesucht: Rüdiger Kleingünther (gibt vor amtlicher Richter beim AG Tiergarten zu sein, §§15-16 GVG)

Gesucht: Pinkelburg (gibt vor amtlicher Richter beim AG Neustadt zu sein, §§15-16 GVG)

Gesucht: Hans-Jürgen Miller (Verursacher der Menschenrechtsverletzung)

Den Beschuldigten werden bandenmäßig folgende Straftaten zur Last gelegt:

Straftatbestand laut Strafgesetzbuch (StGB): §§81, 82, 92, 102, 103, 104a, 105, 123, 130, 167, 221, 240, 336, 357 ,

Völkerrechtsverletzung laut Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Art 6, 13 EMRK

Grundrechtsverletzung laut Grundgesetz Art. 1, Art. 25, Art. 140,

Verstoß laut Verwaltungsverfahrensgesetz §§2, 42-44 VwVfG

 

 

Die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten. Grundrechtsverletzungen und Menschenrechtsverletzungen durch Bundesrepublik-Behörden betreffen Sie alle! Wer eine Straftat billigt, macht sich selbst schuldig. Das Grundgesetz verpflichtet alle Bürger in Art 20 Abs 4 GG die Ordnung in Deutschland aufrecht zu halten.

Behörden dürfen nur verwalten, nicht entscheiden oder Rechte und Personen rauben!

     

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